Zu den einschneidensten Erlebnissen im menschlichen Leben gehört die Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Dabei sind viele Eigenheiten des Verfahrens durch den Verteidiger zu beachten, die nur der versierte Berufsträger dank seiner Erfahrung kennen kann. Rechtsprechung und Gesetze ändern sich laufend. Eine ständige Fortbildung, um auf dem Stand der Zeit in der Verteidigung zu bleiben, ist daher besondere Pflicht des Verteidigers.
Strafrechtliche Verteidigung und die Beratung auf diesem Gebiet sind für den Betroffenen stets etwas sehr Persönliches. Schematische Lösungsversuche und Erfolgsgarantien sind hier fehl am Platz. Nur maßgeschneiderte Lösungen führen zum Ziel.
Das Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung kann nur lauten, die Vorwürfe so bald wie möglich auszuräumen und einen Prozess zu vermeiden. Denn eine Hauptverhandlung findet grundsätzlich in der Öffentlichkeit statt und zieht das Interesse auf die Person des Angeklagten. Somit kann eine Existenz zerstört werden, ohne dass an dem strafrechtlichen Vorwurf auch nur das geringste Körnchen Wahrheit ist. Die Vermeidung dieser Öffentlichkeit muss daher oberstes Ziel einer erfolgreichen Verteidigung sein.
Rechtsanwalt Reinel verfügt über eine Expertise im Bereich des Strafrechts, die er während seiner mehr als einjährigen Ausbildung in der Kanzlei von Dr. Jan Bockemühl aufbaute. Die vertieften Kenntnisse im materiellen, wie auch im prozessualen Strafrecht qualifizieren ihn gleichermaßen für Strafverteidigungen jeglicher Art, die einfühlsam und auf die Belange des Mandanten ausgerichtet, durchgeführt werden.